Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Allgemeine Bestimmungen

1.1.  Geltungsbereich

1.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geltend für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Ben Cupan, firmierend unter CupanMedia (nachfolgend „Auftragnehmer“).

1.1.2. Diese AGB dienen der ergänzenden Regelung und Klarstellung des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem einzelnen mit dem jeweiligen Auftraggeber geschlossenen Vertrag richtet. Haben die Vertragsparteien Vereinbarungen getroffen, welche von diesen AGB abweichen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

1.1.3. Abweichende und entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

1.2.  Leistungsangebot des Auftragnehmers

1.2.1. Der Auftragnehmer bietet seinen Auftraggebern eine umfangreiche Betreuung im Bereich Fotografie, Film, Web- und Printdesign, sowie Programmierung an.

1.2.2. Unter anderem werden die nachfolgenden Leistungen angeboten:

  • Foto- und Videographie
  • Social-Media-Konzeption und Umsetzung
  • Design und Gestaltung von Werbematerialien
  • Gestaltung und Programmierung von Webseiten

1.2.3. Ein konkreter Erfolg ist durch den Auftragnehmer nur geschuldet, wenn sich ein solcher aus der Art der beauftragten Leistungen ergeben kann.

1.3.  Vertragsschluss und Vertragsinhalt

1.3.1. Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Werbematerialien des Auftragnehmers stellen kein rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsabschluss durch den Auftragnehmer dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet sind.

1.3.2. Der Tätigkeitsumfang und die konkret zu erbringenden Leistungen sowie das vom Auftraggeber zu zahlende Honorar richten sich nach dem verbindlichen Angebot des Auftragnehmers, welches mit Unterzeichnung durch den Auftraggeber von diesem angenommen wird. Leistungsbeschreibungen und -darstellungen sind, soweit sie im Vertrag enthalten sind, nur dann als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen, wenn diese explizit als solche gekennzeichnet sind.

1.3.3. Für Werkverträge, welche über einen unbestimmten Zeitraum hinweg die wiederholte Erbringung bestimmter Leistungen durch den Auftragnehmer zum Inhalt haben (z.B. monatliches Anfertigen einer bestimmten Zahl an Postings für Social-Media-Kanäle), gilt Ziff. 2.1. entsprechend.

1.4.  Widerrufsrecht

Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen und handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, steht diesem ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt

  • im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder im Falle eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses;
  • im Falle eines Kaufvertrags über eine einzelne Ware, die in einer einzelnen Lieferung versandt werden kann, vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
  • im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
  • im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat und
  • im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Ben Cupan , geschäftlich handelnd unter „CupanMedia “, Lassallestraße 51, 99086 Erfurt, Deutschland, E-Mail: hello@bencupan.de, Telefon: 01774249707, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie im Falle eines Dienstleistungsvertrages verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–An

Ben Cupan

CupanMedia

Lassallestraße 51

99086 Erfurt

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–Bestellt am (*)/erhalten am (*)

–Name des/der Verbraucher(s)

–Anschrift des/der Verbraucher(s)

–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Ende des Muster-Widerrufsformulars

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei

  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  • Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn

  • der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat,
  • der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • der Auftraggeber seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine vorgenannte Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt und[KT1]
  • der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.

Das Widerrufsrecht erlischt ferner bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und wenn der Auftraggeber vor Beginn der Erbringung

  • Ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die vorgenannte Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
  • Seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt.

1.5.  Vergütung

1.5.1. Die Vergütung des Auftragnehmers wird im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag geregelt.

1.5.2. Mit Beauftragung des Auftragnehmers wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Sollte die Anzahlung nicht bis spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss auf dem Konto des Auftragnehmers eingehen, ist dieser zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. [KT2]

1.5.3. Das weitere Honorar zuzüglich sämtlicher Neben- und Extrakosten (z.B.: weitere gebuchte Stunden, nachträgliche Bestellung eines Fotoalbums, Fahrtkosten, etc.) ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach Mitteilung des Auftragnehmers, dass die von ihm zu erbringende Bearbeitung und somit Fertigstellung des Werkes abgeschlossen ist, zur Zahlung fällig.

1.5.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Dauerschuldverhältnissen mit wiederkehrender Leistungserbringung durch den Auftragnehmer (z.B. auf Dauer angelegte Konzeptionierung und Pflege eines Social-Media-Auftrittes.) die Vergütung jeweils zum dritten Werktag des auf die Leistungserbringung folgenden Monates zur Zahlung fällig.

1.5.5. Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen nicht zur Durchführung des Auftrages (Absage/Kündigung), ist der Auftragnehmer berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen (Ausfallentschädigung):

  • Absage durch den Auftraggeber bis zu 3 Monate vor dem geplanten Auftragsdatum
  • 50% des vereinbarten Honorars (Einbehalt der Anzahlung)
  • Absage durch den Auftraggeber bis zu 1 Monat vor dem geplanten Auftragsdatum
  • 80 % des vereinbarten Honorars

         

Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

1.5.6. Sollte es dem Auftragnehmer gelingen für das geplante Datum des abgesagten Auftrags einen Ersatzauftrag zu erhalten, werden hierfür erhaltene Honorare auf die Ausfallentschädigung angerechnet.

1.5.7. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer durch die Absage tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden als die oben genannten Ausfallentschädigungen entstanden ist.

1.5.8. Bei Werkleistungen (z.B. Foto- und/oder Videografie, Erstellung Homepage) erfolgt die Abrechnung vorbehaltlich entgegenstehender individualvertraglicher Regelungen nach Fertigstellung und Abnahme des Werkes.

1.5.9. Weitergehende und/oder abweichende Regelungen zu Zahlungsmodalitäten (z.B. Abschlagszahlungen) bleiben dem jeweiligen Individualvertrag vorbehalten.

1.6.  Abnahme

1.6.1. Sofern vom Auftragnehmer ein Werkerfolg geschuldet ist (z.B. Fotografien, Erstellung Homepage, etc.), ist der Auftraggeber verpflichtet das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht aufgrund der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen ist.

1.6.2. Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung des Werkes und die Abnahmebereitschaft mindestens in Textform an. Hierbei ist ausreichend, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Arbeitsergebnis (z.B. Fotos oder Videos) übersendet oder in anderer, vertraglich festgelegter Weise zur Verfügung stellt.

1.6.3. Die Abnahme gilt auch ohne förmliche Erklärung des Auftraggebers als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch genommen oder an Dritte überlassen hat, ohne zuvor unter Nennung mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert zu haben.

1.6.4. Die Abnahme des Werkes gilt auch als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert hat. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, tritt die vorgenannte Rechtsfolge nur ein, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die vorgenannten Folgen mindestens in Textform hingewiesen hat.

1.7.  Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.7.1. Sofern zur Erreichung des Vertragszweckes die Bereitstellung und Überlassung von Informationen, Daten, Rohmaterialien, Unterlagen, Vorlagen und Entwürfen, etwaige Einwilligungen Dritter und etwaige Lizenzrechte sowie etwaiges Text-, Bild- und Tonmaterial erforderlich ist, stellt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer kostenfrei in branchenüblicher Qualität rechtzeitig zur Verfügung. Weitergehende oder konkretisierende individualvertragliche Regelungen sind möglich.

1.7.2. Wurde der Auftragnehmer mit der Erstellung, Entwicklung und/oder Gestaltung von Webseiten und damit zusammenhängenden Tätigkeiten beauftragt oder übernimmt er für den Auftraggeber sonstige Tätigkeiten im Bereich Gestaltung und Design (z.B. Corporate-Identity, Corporate-Design, Produktdesign, Logoentwicklung, etc.), hat der Auftraggeber zudem möglichst konkret seine gestalterischen Vorstellungen und Konzepte für das zu erstellende Werk (z.B. Webseite, Muster-Designvorlagen, etc.) mitzuteilen. Ebenfalls ist mitzuteilen auf welche Zielgruppe das zu erstellende Werk ausgerichtet sein soll.

1.7.3. Sofern die Tätigkeit des Auftragnehmers auf vorbestehenden Werken (z.B. Schriftarten für die Erstellung von Visitenkarten, Designs von vorbefassten Designern oder Entwicklern, Musik, etc.) aufbauen soll, obliegt es dem Auftraggeber die hierfür erforderlichen Rechte einzuholen, sofern im Vertrag keine hiervon abweichenden Regelungen getroffen wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die diesem gegenüber aufgrund einer Verletzung gegen etwaige Rechte an zu verwendenden Werken, welche vom Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers für die Leistungserbringung verwendet wurden, geltend gemacht werden.

1.7.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer den aus einer Verletzung der vorgenannten Mitwirkungs- oder Bereitstellungspflicht entstehenden Schaden zu ersetzen. Wurde zwischen den Parteien individualvertraglich ein verbindlicher Zeitplan für die Leistungserbringung festgelegt, ist dieser gegebenenfalls anzupassen (vgl. Ziff. 1.9.2.). Sofern der Vertragszweck noch erreichbar ist, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkungs- oder Bereitstellungspflicht setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, soweit eine solche entbehrlich ist sofort, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen und eine Vergütung zu zahlen, die den bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen entspricht.

1.7.5. Etwaige vom Auftraggeber im Rahmen der Vertragserfüllung überlassene Daten und/oder Gegenstände sind seitens des Auftragnehmers nicht gesondert versichert. Es obliegt dem Auftraggeber für einen ausreichenden Versicherungsschutz der überlassenen Daten und/oder Gegenstände zu sorgen.

1.8.  Nebenpflichten des Auftraggebers

1.8.1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm an den Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragsdurchführung übergebenen Daten und Unterlagen, insbesondere etwaige Entwürfe und Designs, nicht gegen Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte verstoßen. Durch die Überlassung der Daten und Unterlagen an den Auftragnehmer erklärt der Auftraggeber etwaige erforderlichen Rechte (z.B. Nutzungs- oder Lizenzrechte) eingeholt zu haben und über die Daten entsprechend verfügen zu dürfen. Sofern der Auftragnehmer von Dritten wegen etwaiger Verstöße diesbezüglich in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon vollumfänglich frei.

1.8.2. Beim Überlassen von Daten, welche auf das Computersystem des Auftragnehmers übertragen werden, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese nicht mit Schadsoftware (z.B. Viren, Würmer, Trojaner, etc.) behaftet sind. Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der diesem aus einer Verletzung der vorgenannten Pflicht entsteht.

1.9.  Termine und Fristen

1.9.1. Verbindliche Vertragserfüllungsfristen und Termine müssen mindestens in Textform vereinbart sein.

1.9.2. Ist für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, verlängert sich eine vereinbarte Frist um die Zeit, die der Auftraggeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

1.9.3. Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend.

1.10. Gewährleistung und Haftung

1.10.1. Sofern vom Auftragnehmer Werkleistungen erbracht werden, richtet sich die Gewährleistung nach den hierfür einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

1.10.2. Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

1.10.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, sobald diese dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden (z.B. Onlinegalerie). Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei Datenverlust (z.B. Versagen der Speichermedien) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

1.11. Nutzungsrechte

1.11.1. Sofern dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen am von ihm erstellten Werk oder Teilen davon (Lizenzgegenstände) ein Urheberrecht zusteht, überträgt er dem Auftraggeber für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehenen und vereinbarten Nutzungsarten ausschließliche, übertragbare, unbefristete, unwiderrufliche und räumlich sowie inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an sämtlichen gemäß dem Vertrag erbrachten Werkleistungen (nachfolgend: „Arbeitsergebnisse“). Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst dabei das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (unkörperliche Verwertungsrechte) sowie unbekannte Verwertungsarten.

1.11.2. Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung und etwaiger Nachtragsforderungen durch den Auftraggeber auf diesen über.

1.12. Nutzungsrechte bei privaten Auftraggebern

1.12.1. Handelt es sich beim Auftraggeber um Privatpersonen (z.B. bei Hochzeitsfotografie) werden Nutzungsrechte abweichend von Ziff. 1.11.1. ausschließlich zur privaten Nutzung übertragen. Um private Nutzung handelt es sich beispielsweise beim Erstellen von Drucken zum Privatgebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites, Verwendung für Fotobücher, etc.. Eine gewerbliche Nutzung und Verwertung der Lizenzgegenstände (z.B. Verkauf von Bildern an Anbieter von Stockfotos, Werbeagenturen, Verwendung für eigene gewerbliche Tätigkeit etc.) ist in diesem Fall nicht gestattet und bedarf der gesonderten Vereinbarung.

1.12.2. Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbar-ten Vergütung und etwaiger Nachtragsforderungen durch den Auftraggeber auf diesen über.

1.12.3. Die Weitergabe der Lizenzgegenstände an gewerbliche Dritte (z.B. weitere Dienstleister, verbundene Unternehmen des Auftraggebers) ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Auftragnehmers gestattet, sofern sich eine solche Weitergabe nicht aus dem vertraglich vereinbarten Verwendungszweck ergibt.

1.12.4. Eine Nutzung der Bilder und/oder Videos ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Bearbeitung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Ein Zuschneiden der Bilder für die private Nutzung (z.B. als Profilfoto) bedarf keiner Zustimmung des Auftragnehmers.

1.12.5. Bei Verwendung der Bilder und/oder Videos ist der Auftragnehmer an einsehbarer Stelle als Urheber zu nennen.

1.12.6. Sofern Bilder und/oder Videos in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, in denen der Auftragnehmer ebenfalls einen Account unterhält, ist der Auftragnehmer zu verlinken bzw. zu markieren.[KT3]

1.12.7. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten bleiben und dürfen nicht verändert werden.

1.13. Eigenwerbung/Namensnennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm erstellten Leistungsgegenstände (z.B. Videos) zu Werbezwecken auf seinen Social-Media-Kanälen und seiner Webseite zu veröffentlichen und hierbei die Namen der Auftraggeber zu nennen (z.B. Firmenname), sowie etwaige Logos der Auftraggeber zu verwenden, falls solche dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.[KT4]

2. Besondere Bestimmungen für Dienstverträge

Für Dienstverträge gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes. Sofern besondere Bestimmungen dieses Abschnittes im Widerspruch zu den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB stehen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen vor. Individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen den AGB in jedem Fall vor, unabhängig davon, ob diese den allgemeinen oder den besonderen Bestimmungen der AGB widersprechen.

2.1.  Laufzeit und Kündigung

2.1.1. Sofern die Parteien einen Dienstvertrag (z.B: Beratung, Coaching, Analysen) abschließen, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen, wenn sich nicht aus dem geschlossenen Vertrag etwas anderes ergibt.

2.1.2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle eines befristeten Vertrages ist eine Kündigung nur nach Ziff. 2.1.3. möglich.

2.1.3. Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.

2.1.4. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers. Bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung abgerechnet.

2.2.  Gewährleistung und Durchführung

Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Der Auftraggeber hat es jedoch selbst in der Hand die vom Auftragnehmer erbrachte Dienstleistung für sich selbst gewinnbringend umzusetzen. Der Auftragnehmer übernimmt daher keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die erbrachten Dienstleistungen zum etwaig vom Auftraggeber gewünschten Erfolg führen.

3. Besondere Bestimmungen für Foto- und Videografieaufträge

Für Foto- und Videografieaufträge (z.B. Hochzeits-, private Portraitfotografie, Eventfotografie, Erstellung von Aufnahmen für Werbefilme) gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes. Sofern besondere Bestimmungen dieses Abschnittes im Widerspruch zu den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB stehen, gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen vor. Individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen den AGB in jedem Fall vor, unabhängig davon, ob diese den allgemeinen oder den besonderen Bestimmungen der AGB widersprechen.

3.1.  Leistungen und Haftung des Auftragnehmers

3.1.1. Der Auftraggeber hat sich vor Beauftragung des Auftragnehmers über dessen Arbeitsweise und Stil bei den Aufnahmen sowie der Bildauswahl und -bearbeitung zu informieren.

3.1.2. Die Anzahl, Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen, sowie Auswahl der festgehaltenen Motive, Personen und Situationen (z.B. bei Hochzeitsfotografie) ist Teil der künstlerischen Gestaltungsfreiheit und unterliegt daher dem freien Ermessen des Auftragnehmers, sofern nicht konkrete und verbindliche Vorgaben auf Grund der vom Auftraggeber gebuchten Leistungen oder getroffener Vereinbarungen bestehen (z.B. bei Portraitfotografie).

3.1.3. Sollte der Auftraggeber bei einem Auftrag zur Eventfotografie das Festhalten konkreter Motive, Personen oder Situationen während des Events wünschen, die nicht bereits aufgrund des konkreten Leistungsauftrages vorgegeben sind, kann dies dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.

3.1.4. Sofern zwischen den Parteien keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden, umfasst die Bildbearbeitung durch den Auftragnehmer nur die einfache Bearbeitung (Korrektur von Licht, Farbe, Weißabgleich etc.). Weitergehende Bearbeitungen sind nur bei entsprechender individualvertraglicher Vereinbarung geschuldet.

3.1.5. Änderungen am Umfang und Inhalt des Auftrages während eines Film- oder Fotoshootings sind vorbehaltlich des damit verbundenen Zeit- und Materialaufwandes nach Absprache möglich. Eine zeitliche Verlängerung des Auftrages (Überstunden) ist möglich und wird mit XXXXX Euro[KT5] [KT6]  pro Stunde vergütet.

3.1.6. Bei einer Eventfotografie kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, dass alle Anwesenden/Gäste fotografiert und/oder gefilmt werden. Sollten konkrete Motive gewünscht werden (z.B. Bilder des Hochzeitspaares mit bestimmten Gästen, etc.) kann dies dem Auftragnehmer vor Ort mitgeteilt werden.

3.1.7. Die Herausgabe der erstellten Bilder und/oder Videos erfolgt mittels Online-Galerie bis spätestens 10 [KT7] Wochen nach dem Shooting-Termin. Der Auftraggeber erhält hierzu mittels E-Mail vom Auftragnehmer einen Link zu seiner persönlichen Online-Galerie. Bilddateien werden im JPEG-Format (hochauflösend) eingestellt, Video-Dateien als MP4-Datei, Audio-Aufnahmen im MP3-Format. Ein Anspruch auf Überlassung der Rohdateien (RAW-Format) besteht nicht. Die Online-Galerie bleibt für einen Zeitraum von ein Jahr ab dem Datum der Freischaltung online und nutzbar. Der Auftraggeber hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die zu übergebenden Dateien während diesem Zeitraum heruntergeladen und entsprechend gesichert werden.

3.1.8. Mit der Übersendung des Links zur Online-Galerie an den Auftraggeber und der damit verbundenen Mitteilung, dass die Online-Galerie für das Herunterladen der Dateien freigeschaltet und einsatzbereit ist, geht die Gefahr eines Verlustes, Unterganges oder Beschädigung der zu übergebenden Daten auf den Auftraggeber über.

3.1.9. Der Auftragnehmer ist nach Deaktivierung der Online-Galerie nicht zur weiteren Speicherung der digitalen Bild-, Video- oder Audiodateien verpflichtet, es sei denn dies wurde konkret beauftragt.

3.1.10. Sofern der Auftrag nicht lediglich das Fertigen von Bildern und/oder Videos des Auftraggebers umfasst (z.B. Studioportraitfotos), übernimmt der Auftragnehmer nicht die Klärung von etwaigen Foto- oder Videografieverboten, sei es hinsichtlich der abgebildeten Personen, Räumlichkeiten, Objekte oder Gegenstände. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

3.1.11. Sofern vom Auftraggeber Drohnenaufnahmen gewünscht und in Auftrag gegeben wurden, sind diese vom Auftragnehmer nur unter der Voraussetzung geschuldet, dass hierfür erforderliche Genehmigungen sowohl der zuständigen Behörden als auch der betroffenen Eigentümer, auf deren Grundstücke die Drohnenaufnahmen stattfinden sollen (z.B. Eigentümer der Shooting Location), erteilt werden. Die Einholung der vorgenannten Genehmigungen obliegt dem Auftraggeber, sofern die Parteien nichts Gegenteiliges vereinbaren.

3.1.12. Bei einer Eventfotografie geht der Auftragnehmer davon aus, dass sämtliche anwesenden Personen (z.B. Hochzeitsgäste, Bedienstete, etc.) über die durchgeführten Fotografie- und/oder Videografiemaßnahmen aufgeklärt und informiert sind und entsprechende Aufnahmen (Foto, Video, Audio), die Speicherung der Daten und eine Online-Veröffentlichung (z.B. in einer vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Online-Galerie) genehmigt haben. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von etwaigen ungenehmigten Aufnahmen und/oder Veröffentlichungen geltend gemacht werden, frei. Ist dem Auftraggeber bekannt, dass Personen nicht fotografiert werden wollen, hat er dies dem Auftragnehmer in geeigneter Weise kenntlich zu machen.

4. Schlussbestimmungen

4.1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland. Vertragssprache ist Deutsch.

4.2.  Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Erfurt, sofern eine solche Festlegung zulässig ist.

4.3.  Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

4.4.  Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken im Vertrag oder diesen AGB.